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   LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99   

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LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99 (https://dejure.org/2000,7701)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2000 - 65 S 237/99 (https://dejure.org/2000,7701)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 65 S 237/99 (https://dejure.org/2000,7701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unwirksame Formularklausel über die Tilgungsreihenfolge

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 66
  • ZMR 2001, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94

    Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW-RR 1995, 1257.
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 323/88

    Vereinbarung einer Erwerbsoption in einem Finanzierungsleasingvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99
    Denn die Bestimmung in Nr. 4 Abs. 3 Satz 2, 3 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Klägerin war als gegen § 554 b BGB verstoßend und wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (ebenso OLG Celle, WM 1990, 103, 109; LG München I, WM 1994, 370, 371; Bub/Treier - Bub, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. II 428).
  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitgliedes

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2000 - 65 S 237/99
    Insoweit geht aus den Umständen, nämlich der Zahlung des von den Beklagten als geschuldeter Mietzins betrachteten Betrages zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Februar-Mietzinses, eine Tilgungsbestimmung mit ausreichender Deutlichkeit hervor (vgl. LG Köln, WM 1991, 98; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 554 Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 11/08

    Formularmäßige Vereinbarung der freien Verwendung von Zahlungen des Mieters durch

    Damit nehmen Ziff. 5.2 Sätze 2 und 3 dem Mieter die Möglichkeit, durch eine entsprechende Leistungsbestimmung gezielt Zahlungsrückstände hinsichtlich des Mietzinses auszugleichen, um eine Kündigung zu vermeiden (vgl. auch LG Berlin ZMR 2001, 109ff).
  • KG, 26.11.2009 - 8 U 126/09

    Gewerberaummiete: Übergabe eines auf das Fälligkeitsdatum einer Monatsmiete

    Leistet der Mieter die seiner Ansicht nach geschuldete Miete kurz vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt, liegt darin die stillschweigende Bestimmung, dass die gerade fällig werdende Miete getilgt werden soll (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 2000 zu 65 S 237/99, GE 2001, 139; LG Berlin, Urteil vom 11. Mai 1992 zu 67 S 258/91, GE 1992, 1045; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. III 106; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. 2009, Rn. 561; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 543 Rn. 113).
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